Bei einer Erd-RuheGemeinschaft teilen sich die Hinterbliebenen die Kosten für die Grabpflege wie bei der RuheGemeinschaft. Da die Friedhofsgärtnerei eine größere Gesamtfläche pflegen kann, ergibt sich für die Kunden ein Kostenvorteil.
In den Gesamtkosten von € 4.750,00 für eine Erd-RuheGemeinschaft sind die Kosten für das Grabdenkmal bereits enthalten. Die Gebühren (Nutzungsrecht, Friedhofsgrundgebühr, Beisetzung und Urnenübergabe) sind gemäß Gebührenordnung zusätzlich zu entrichten.
Die Erd-Ruhegemeinschaft bieten für einen Mehrpreis von 3.723,00 Euro gegenüber einer Beisetzung in einem "anonymen" Rasen-Reihengrab*):
- ein durch den Friedhofsgärtner gepflegtes Grabfeld
- eine einheitliche Gestaltung im Wechsel der Jahreszeiten
- eine Auswahl an Erd-Ruhegemeinschaften, mit gemeinsamen Standards, einem gemeinsamen Preis, aber unterschiedlicher Gestaltung
- die Namensnennung des Verstorbenen (auf Grabplatte, Stele oder Tafel - je nach Erd-Ruhegemeinschaft)
*) Für die Pflege der "anonymen" Grabfelder muss die Verwaltung 1.027,- Euro berechnen - diese Gebühr entfällt hier. Stand 10/2009