Bei einer Partner-RuheGemeinschaft ist der Abschluß von zwei separaten Dauergrabpflege-Verträgen für beide Lebenspartner erforderlich. Ähnlich wie bei der RuheGemeinschaft teilen sich die Hinterbliebenen die Kosten für Grabpflege und Denkmal auch bei der Partner-RuheGemeinschaft. Da die Friedhofsgärtnerei eine größere Gesamtfläche pflegen kann, ergibt sich für die Kunden ein Kostenvorteil.
Vertrag Nr. 1: Dieser Vertrag beinhaltet sämtliche Leistungen für die/den Erstverstobene/n: Die Pflege und Bepflanzung der Grabstätte für 20 Jahre, anteilige Friedhofsgebühren für das Grabdenkmal sowie das Denkmal und die Inschrift. Der Vertrag Nr. 1 kostet € 1.484,16 incl. MWSt.
Vertrag Nr. 2: Dieser zweite Vertrag ist der Vorsorgevertrag des Lebenspartners: Er beinhaltet die gleichen Leistungen wie der erste Vertrag ohne Denkmalsgebühr, jedoch zusätzlich die Pflege und Instandhaltung der reservierten, zweiten Grabstelle bis zum Ableben. Der Vertrag Nr. 2 kostet € 1.765,84 inckl. MWSt.
Beide Verträge ergeben die Gesamtkosten von € 3.250,- für eine Partner-RuheGemeinschaft. Die Gebühren der Friedhofsverwaltung (Nutzungsrecht, Friedhofsgrundgebühr, Beisetzung und Urnenübergabe = € 798,00 [Stand 10/2016]) sind gemäß Gebührenordnung je Beisetzung zusätzlich zu entrichten..
Wichtig: Die Ruhefrist jeder einzelnen Urnenreihengrabstelle läuft grundsätzlich nach 20 Jahren nach der Beisetzung ab. Ein Nachkauf des Nutzungsrechts ist bei Urnenreihengräbern nicht möglich. Der Zeitraum, in der beide Grabstätten gleichsam gepflegt werden, kann daher variieren. Sollte eine gemeinsame Grabstätte mit der Möglichkeit des Nachkaufs gewünscht sein, empfehlen wir Ihnen den Erwerb eines Urnenwahlgrabes.